|
|





|
trirota
(lat. dreirad)
Rechtshinweise für Fahrradtaxi Betriebe |
|
Fahrradrikschas genehmigungsfrei
11.10.2004: nachdem das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) den Betrieb von Fahrradrikschas/ Velotaxen/ Fahrradtaxen mit ein paar Empfehlungen an die Straßenverkehrsbehörden ("Empfehlungen für die Entscheidung über Anträge auf Zulassung des Betriebes von Fahrradtaxen", VkBl. 2003, 429) zum Gegenstand von Ausnahmegenehmigungen i.S. des § 46 StVO erklärte, geht die Polizei offenbar vermehrt gegen die Velotaxifahrer vor, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen können (zur Hamburger Situation siehe die Pressemitteilung der Behörde für Inneres vom 22.04.2003: Grünes Licht für Velo-Taxen). Mit diesem Unsinn macht das OLG Dresden in Sachsen (und wahrscheinlich auch Deutschlandweit) endgültig Schluß, und folgt darin Dr. Dietmar Kettlers Aufsatz "Fahrradtaxen", NZV 2004, 61 (auf jeden Fall im Ergebnis) weitgehend. Einen Gewerbeschein braucht man aber schon noch. Mehr aber wohl nicht. Beschluß des OLG Dresden vom 11.10.2004 Ss (OWi) 460/04: Fundstellen: VD 2004, 332 (Gründe) NStZ-RR 2005, 24 (red. Leitsatz und Gründe) Verkehrsrecht aktuell 2005, 16 (red. Leitsatz) NJW 2005, 452 (red. Leitsatz und Gründe) "Leitsatz: § 21 Abs. 3 StVO kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass hierunter auch eine dreirädrige, mehrspurige und durch Muskelkraft angetriebene Fahrradrikscha fällt." Das Urteil zeigt nebenher auch noch auf, daß es bezüglich der Fahrradrikscha und anderer Dreiräder keine Begründung für die Radwegbenuztunspflicht gibt. Auszug aus Critical Mass Hamburg |
|
Fahrbereites Fahrrad darf mit Werbung auf
Gehweg abgestellt werden 30.07.2008: mit dem Beschuß vom 30.07.2008 - 4 E 1996/08 (Leitsatz: "Mietfahrräder mit Werbetafeln dürfen grundsätzlich ohne Sondernutzungserlaubnis auf Gehwegen abgestellt werden.") hat das VG Hamburg im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einem Fahrradverleiher vorläufig erlaubt, fahrbereite Fahrräder mit Werbetafeln zum Vermieten auf öffentlichen Gehwegen aufzustellen. Dagegen war der Bezirk Hamburg-Mitte nach Meinung der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Unrecht mit einer kombinierten Beseitigungs- und Untersagungsverfügung vorgegangen. Auszug aus Critical Mass Hamburg |
|
Falls weiterer Informationsbedarf z.B. zur
Beantragung von einem Reisegewerbeschein oder zur Versicherung (Betriebshaftpflicht oder Diebstahl) besteht, einfach +49(0)7543 609 355 wählen oder mail an trirota.com schreiben! ;o) |