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trirota (lat. dreirad)


Rechtshinweise für Fahrradtaxi Betriebe
Fahrradrikschas genehmigungsfrei
11.10.2004: nachdem das Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen (BMVBW) den Betrieb von Fahrradrikschas/
Velotaxen/ Fahrradtaxen mit ein paar Empfehlungen an die
Straßenverkehrsbehörden ("Empfehlungen für die Entscheidung
über Anträge auf Zulassung des Betriebes von Fahrradtaxen",
VkBl. 2003, 429) zum Gegenstand von Ausnahmegenehmigungen
i.S. des § 46 StVO erklärte, geht die Polizei offenbar vermehrt
gegen die Velotaxifahrer vor, die keine Ausnahmegenehmigung
vorweisen können (zur Hamburger Situation siehe die
Pressemitteilung der Behörde für Inneres vom 22.04.2003: Grünes
Licht für Velo-Taxen). Mit diesem Unsinn macht das OLG Dresden
in Sachsen (und wahrscheinlich auch Deutschlandweit) endgültig
Schluß, und folgt darin Dr. Dietmar Kettlers Aufsatz
"Fahrradtaxen", NZV 2004, 61 (auf jeden Fall im Ergebnis)
weitgehend. Einen Gewerbeschein braucht man aber schon noch.
Mehr aber wohl nicht.

Beschluß des OLG Dresden vom 11.10.2004 Ss (OWi) 460/04:

Fundstellen:
VD 2004, 332 (Gründe)
NStZ-RR 2005, 24 (red. Leitsatz und Gründe)
Verkehrsrecht aktuell 2005, 16 (red. Leitsatz)
NJW 2005, 452 (red. Leitsatz und Gründe)
"Leitsatz:

§ 21 Abs. 3 StVO kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass
hierunter auch eine dreirädrige, mehrspurige und durch
Muskelkraft angetriebene Fahrradrikscha fällt."

Das Urteil zeigt nebenher auch noch auf, daß es bezüglich der
Fahrradrikscha und anderer Dreiräder keine Begründung für die
Radwegbenuztunspflicht gibt.

Auszug aus Critical Mass Hamburg
Fahrbereites Fahrrad darf mit Werbung auf
Gehweg abgestellt werden
30.07.2008: mit dem Beschuß vom 30.07.2008 - 4 E 1996/08
(Leitsatz: "Mietfahrräder mit Werbetafeln dürfen grundsätzlich
ohne Sondernutzungserlaubnis auf Gehwegen abgestellt
werden.") hat das VG Hamburg im Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes einem Fahrradverleiher vorläufig
erlaubt, fahrbereite Fahrräder mit Werbetafeln zum Vermieten
auf öffentlichen Gehwegen aufzustellen. Dagegen war der
Bezirk Hamburg-Mitte nach Meinung der Richter mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu Unrecht mit einer kombinierten
Beseitigungs- und Untersagungsverfügung vorgegangen.

Auszug aus Critical Mass Hamburg
Falls weiterer Informationsbedarf z.B. zur
Beantragung von einem Reisegewerbeschein oder zur
Versicherung (Betriebshaftpflicht oder Diebstahl)
besteht, einfach +49(0)7543 609 355 wählen oder mail
an trirota.com schreiben! ;o)